Zu den Lehrgängen zugelassen werden Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen, Mas- seur/Masseurinnen und medizinische Bademeister/Bademeisterinnen, Krankengymnas- ten/Krankengymnastinnen, Bachelor PT und Ärzte/Ärztinnen.
Wichtig: Die Berufsausbildung muss zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginnes abgeschlossen sein, d.h. sämtliche Praktika usw. müssen bereits komplett beendet sein, bevor der Kurs angetreten wird.
Der Vierwochenlehrgang kann auch in zwei vierzehntägigen Abschnitten absolviert werden, und zwar innerhalb von 6 Monaten.
Mit der Anmeldung zur Ausbildung sind einzureichen: Eine Kopie der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut/Physiotherapeutin, Krankengymnast/Krankengymnastin, Masseur/Masseurin und med. Bademeister/in, Bachelor PT, Arzt /Ärztin.
Über die Aufnahme zur Ausbildung entscheidet die Leitung des Ödemzentrums und kann nur erfolgen, wenn die Aufnahmevoraussetzung vollständig nachgewiesen ist. Mit Absendung der schriftlichen Anmeldebestätigung durch das Lehrinstitut wird die Anmeldung zum Ausbildungsvertrag und ist für beide Teile bindend.
Die Ausbildung dauert vier Wochen mit insgesamt 180 Unterrichtseinheiten à 45min. und umfasst den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung im Bereich der Ma- nuellen Lymphdrainage und der Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie, inkl.
Prüfung.
Der ärztliche Unterricht beinhaltet die Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Lymphgefässsystems. Darüber hinaus werden umfangreiche Kenntnisse in der Krankheits- lehre vermittelt, die unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung der praktischen Tätig- keit sind. Die praktische Ausbildung mit Übungen vermittelt die Technik der Manuellen Lymphdrainage und ihre methodische Anwendung auf diejenigen Gebieten der Medizin, in welchen sie indiziert ist. Unterrichtet wird auch die Bandagetechnik bei primären und sekundären Lymphödemen der Gliedmaßen, bei Lipödemen, bei traumatischen Ödemen und bei venösen Ödemen. Es werden auch Kenntnisse in der entstauenden Bewegungs- therapie vermittelt.
Die Kursteilnehmer/-innen halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die Teilnehmer/-innen an Patienten oder an anderen Teilnehmer/-innen vornehmen, handeln die Teilnehmer/-innen auf ei- gene Gefahr und Risiko. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen die Dozenten/-innen und das Institut sind, sofern nicht zurechenbare grobe Fahr- lässigkeiten oder Vorsatz vorliegen, ausgeschlossen. Fügen Teilnehmer/-innen Dritten während der Übungen und Demonstrationen Schaden zu, bleiben ihre Haftungen unbe- rührt.
Die Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen. In der Prüfung müssen die im Lehr- gang erworbenen Fähigkeiten in einem theoretischen (mündlich und schriftlich) und ei- nem praktischen Teil nachgewiesen werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme am gesamten Vier-Wochen-Lehrgang. Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsteile mindestens mit "ausreichend" bewertet werden. Jeder nicht bestan- dene Prüfungsteil kann höchstens zweimal, und zwar innerhalb von sechs Monaten wie- derholt werden. Die hieraus resultierenden Kosten trägt der Kursteilnehmer/-in. Nach Ablauf dieser Frist gilt die komplette Prüfung als nicht bestanden.
Die Prüfung wird von einer Prüfungskommission abgelegt, die aus einem ärztlichen Fach- lehrer, einem Fachlehrer ML/KPE sowie einem weiterbildungsunabhängigen Mitglied be- steht. Über die Prüfung wird Protokoll geführt.
Zu Beginn der Prüfung werden die Schüler über Folgen eines ordnungswidrigen Verhal- tens belehrt.
Ordnungswidriges Verhalten des Schülers während der Prüfung, insbesondere eine Täu- schung oder ein Täuschungsversuch hat dessen Ausschluss zur Folge; die Prüfung gilt als nicht bestanden. Das ordnungswidrige Verhalten und die daraus resultierende Entschei- dung über das weitere Vorgehen wird protokolliert und von den Mitglieder der Prüfungs- kommission unterzeichnet. Bild und Tonaufzeichnungen sind nicht gestattet.
Die erfolgreichen Absolventen der Ausbildung erhalten ein Zertifikat, welches von den Kostenträgern (RVO-, Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen), Behörden und Arbeitgebern als Nachweis einer qualifizierten Ausbildung in Manueller Lympdrainage/ komplexer physikalischer Entstauungstherapie anerkannt ist. Das Zertifikat kann erst nach vollständigem Eingang der kompletten Kursgebühr an den Teilnehmer/-in ausgehän- digt werden, unabhängig davon, wer die Zahlung leistet (Teilnehmer, Arbeitgeber, Ar- beitsamt, etc.) sowie nach Vorliegen der Berufsurkunde.
Für die Teilnahme an den Kursen sind folgende Gebühren zu entrichten:
Die Zahlung sollte mit Rechnungserhalt, spätestens jedoch 4 Wochen vor Kursbeginn aus- geglichen werden. Dies gilt nicht bei geförderten Teilnehmern. Hier erfolgt eine direkte (durch Abtretung) Zahlung an den Träger durch z.B. die Arbeitsagentu.Sollte der Kursteil- nehmer den Kurs aus begründeter Ursache (siehe Kündigungsrecht) nicht besuchen kön- nen, werden die bereits geleisteten Zahlungen für die Dauer eines Jahres gutgeschrieben, danach verfallen sie. Es gilt das Datum der Gutschrift auf dem Konto des Lehrinstituts.
Bei rechtzeitiger schriftlicher Abmeldung (Eingang spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbe- ginn) ist ein kostenloser Rücktritt möglich. Eine kurzfristige Kündigung innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn ist nur aus wichtigem Grund (Unfall, plötzliche Erkrankung etc.) möglich (§ 626 BGB). Bei Kündigung später als 14 Tage vor Kursbeginn werden
100,00 € von der Kursgebühr als Schadensersatz fällig. Wird der Kurs nicht angetreten o- der vorzeitig abgebrochen, ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
Ein kostenloses Rücktrittsrecht erhalten Teilnehmer, die durch Förderung der Arge/Agen- tur, sowie gleichgestellten Institutionen, bei Wegfall der Förderung oder Arbeitsauf- nahme nachweisen können.
Das Lehrinstitut behält sich das Recht vor, einen Kurs aufgrund mangelnder Teilnehmer- zahl oder Erkrankungen eines Dozenten abzusagen. Die Teilnehmer werden hierüber rechtzeitig, spätestens jedoch 21 Tage vor Kursbeginn, benachrichtigt.
Ausbildungs- und Prüfungsgebühr, Kosten der An- und Rückreise, Ausgaben für Unter- kunft, Verpflegungsmehraufwand, Schreibmaterial u. a. können bei der Einkommens- teuer bzw. dem Lohnsteuerjahresausgleich als Werbungskosten (berufliche Weiterbil- dung) abgesetzt werden.
Bei Wehrpflichtigen übernimmt der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr auf Antrag die Ausbildungskosten. Förderung durch die Arbeitsagenturen nach Prüfung der Voraus- setzungen ist möglich. Das Lehrinstitut verpflichtet sich bei Arbeitsaufnahme des Teilneh- mers/-in sowie bei Wegfall der Förderung durch die zuständige Agentur/ARGE , diesem ein für ihn kostenfreies Rücktrittsrecht zu ermöglichen"
An 5 Tagen ist Unterricht von 8.00 - 17.00 Uhr, (Änderung möglich) dann 2 Tage unter- richtsfrei. Dies gilt auch bei Kursen, die übers Wochenende gehen.
Während der gesamten Ausbildungsdauer besteht absolute Anwesenheitspflicht.
Feiertage sind grundsätzliche normale Unterrichtstage. Der Kursleiter kann am ersten Tag des Lehrgangs mit den Teilnehmern gemeinsam regeln, ob der Unterricht anderweitig nachgeholt oder an anderen Tagen der Unterricht verlängert wird, so dass ein Feiertag un- terrichtsfrei gegeben werden kann. Die vorgeschriebene Lehrgangsdauer von mind. 170 U- Stunden kann jedoch nicht verkürzt werden.
Ton- und Bildaufnahmen im Unterricht sind untersagt. Ausnahmen bedürfen der Geneh- migung der Schulleitung. Lehrmaterial insbesondere Scripte und DVD unterliegen dem Copyright und dürfen nicht als Kopie im Unterricht verwendet werden. Zuwiderhandlun- gen können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Der Kursteilnehmer/die Kursteilneh- merin ist grundsätzlich für den eigenen Versicherungsschutz selbst verantwortlich und handelt bei Übungen und Demonstrationen an Patienten oder anderen auf eigene Gefahr und Risiko. Schadensersatzansprüche gegen den Fachlehrer, Arzt und Lehrinstitut sind ausgeschlossen.
Ihre persönlichen Daten werden ausschliesslich zur internen Verwendung registriert. In keinem Fall werden Ihre Daten außerhalb unseres Unternehmens veräußert oder Weiter- geben. Sie haben stets die Möglichkeit, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei uns komplett zu beenden und deren Löschung zu bewirken, E-Mail genügt.
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Stand: 09.02.2024